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Miteinander e.V. mit Unterlassungsklage gegen AfD erfolgreich

DATUM

Das Oberlandesgericht Naumburg bestätigt ein Urteil des Landgerichts Magdeburg gegen die AfD: Der Partei wird es untersagt, wahrheitswidrig zu behaupten, Miteinander e.V. missachte Datenschutzregeln. Auch die Behauptung, Miteinander e.V. betreibe gegen die AfD eine Verleumdungskampagne, wird deutlich relativiert. Hier erkennt das OLG lediglich den Vorwurf, Miteinander e.V. würde politische Positionen der Partei nicht objektiv bewerten. Damit wurde den fortgesetzten Diskreditierungen der Arbeit von Miteinander e.V. durch die AfD juristisch Grenzen gesetzt.

Zum Hintergrund

Seit ihrem Einzug in den Landtag von Sachsen-Anhalt betreibt die AfD eine Diskreditierungskampagne gegen Miteinander e.V. mit dem Ziel, nicht nur unsere Förderung sondern unsere Arbeit für eine offene Gesellschaft zu beenden. Aufgrund der Massivität der geäußerten Vorwürfe der AfD gegenüber dem Verein lässt Miteinander e.V. mittlerweile jede entsprechende öffentliche Äußerung der Partei juristisch prüfen.